Im Mai 2009 erhielten wir von der WebSite "voelkner.de" der Firma Re-In Retail International aus Nürnberg ganz überraschend mehrere unverlangte Werbe E-Mails, also ganz einfach SPAM. Ganz ohne dass jemals eine Geschäftsbeziehung bestanden hat, ohne Anmeldung auf deren WebSite oder gar einer Bestellung.
Die Firma Re-In Retail International vetreibt über die WebSite "voelkner.de" u. a. Computertechnik und ist damit Wettbewerber zu MAIER Datentechnik und vielen anderen kleinen IT-Systemhäusern und verschafft sich mit unverlangten Werbe E-Mails (=SPAM) einen Wettbewerbsvorteil.
Die anwaltliche Abmahnung war geboten.
Die Abmahnung durch unseren Rechtsanwalt erfolgte daher zeitnah.
Wie es, unserer Erfahrung nach bei professionellen Spamern, üblich ist, hat Re-In Retail International zunächst nicht reagiert. Erst auf Nachdruck wurde mitgeteilt dass die Adresse bei der Schober Information Services GmbH in Ditzingen gekauft wurde. Damit dürfte es mehrere Tausende Betroffene geben, denen von voelkner.de unverlangte Werbe E-Mails gesendet wurden.
Auch klar dürfte sein dass bei voelkner.de (gewissenlos?) gegen bestehende Gesetze verstoßen wird.
Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Gegen Re-In Retail International "voelkner.de" wurde daher die einstweilige Verfügung beim Landgericht Nürnberg-Fürth beantragt.
Die Antragsschrift können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Antrag auf einstweilige Verfügung geprüft und die Einstweilige Verfügung gegen volkner.de Re-In Retail International völlig zu Recht erlassen.
Die Einstweilige Verfügung vom 28.05.2009 können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.
Durch Zustellung am 03.06.2009 ist die einstweilige Verfügung gegen Re-In Retail International rechtskräftig geworden.
Wenn Sie von SPAM seitens "voelkner.de" Re-In Retail international betroffen sind dann sollten Sie sich an Rechtsanwalt Walter Zuleger wenden und ihm Ihren Fall Schildern. RA Zuleger kann die Sache prüfen und ggf. den Bestrafungsantrag beim Landgericht einreichen. Ganz egal ob Sie eine Firma sind oder eine Privatperson.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden:
Der Firma Re-In Retail International GmbH ist es unter Strafandrohung bis 250.000,- Euro und ersatzweise Haft unter anderem untersagt, "an jeglichen Dritten unaufgefordert E-Mails zu versenden, in denen sie den Vertrieb elektronischer Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte bewirbt;" |
In Zusammenhang mit dem Abmahnverfahren gg. die Re-In Retail International GmbH ist aufgefallen, dass die Faxnummer des "voelkner.de" Juristen mit der des Juristen von Conrad Electronic übereinstimmt. Conrad Electronic ist einer der bei uns am meisten aufgefallenen und vor allem hartnäckigsten SPAMer. Mehr zum SPAMer Conrad Electronic demnächst in diesem Bereich.
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